Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen

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Allgemeine Hinweise

Sie haben hier die Möglichkeit, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online zu beantragen.

Die Beantragung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist immer nur für die beantragende Person selbst möglich. Der Versand des Antrages auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erfolgt immer an die Haupt- oder alleinige Wohnung des Beantragenden.

Auskünfte, die direkt an eine Behörde versandt werden beziehungsweise Auskünfte, für die eine Gebührenbefreiung beantragt werden kann, sind in jedem Fall persönlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Um eine missbräuchliche Nutzung der Online-Beantragung von Dokumenten oder Bescheinigungen zu verhindern, erfolgt der Versand immer nur an die im Melderegister gespeicherte Anschrift Ihrer Haupt- oder alleinigen Wohnung.

Für viele Anträge ist eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt nicht mehr notwendig. Sollte dies im Einzelfall notwendig sein, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis.

Manche Leistungen des Einwohnermeldeamtes sind kostenlos, wie zum Beispiel die Beantragung von Übermittlungssperren. Für andere Leistungen müssen Gebühren entrichtet werden, wie zum Beispiel für die Ausstellung einer Meldebescheinigung. Sie werden bei der Beantragung noch einmal darauf hingewiesen. Die Entrichtung dieser Gebühr erfolgt ebenfalls online, halten Sie deshalb bitte Ihre Kontodaten bereit.
Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.