Der Wahlschein zur Europawahl konnte online vom ................, ......... Uhr bis .................., .......... Uhr beantragt werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies leider nicht mehr möglich. Bitten nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrer Gemeinde (Hauptwohnsitz) auf, falls Sie per Briefwahl wählen wollen.
Bis 7. Juni 2024, 18:00 Uhr, haben Sie noch folgende Möglichkeiten, einen Wahlschein zu beantragen:
Persönliche Beantragung und
bei Ihrer Gemeinde (Hauptwohnsitz). Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.