OLIWA - SRV1 - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Hinweise

Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

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Hinweise

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Europawahl 2024 am 09.06.2024


Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Onlineangebot.


Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig. Das gleiche gilt
für die Hinweise zum Datenschutz, welche Sie vor Versenden Ihres
Antrages zustimmen müssen.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie nur für sich selbst,
nicht für eine andere Person beantragen. (Wer den Antrag für eine
andere Person stellen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen
Vollmacht gegenüber dem Wahlamt nachweisen, dass er dazu berechtigt
ist.) Beachten Sie bitte, dass eine Beantragung nur bei der
zuständigen Gemeinde erfolgen kann.
Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, werden
Sie gebeten, alle Felder auszufüllen bzw. Ihren Personalausweis zu
verwenden.
Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten und
drucken sich gegebenenfalls den Antrag für Ihre Unterlagen aus.

Sollten Sie den Antrag versehentlich mehrfach absenden, kann es sein,
dass durch das Wahlamt nur der erste Antrag berücksichtigt wird (auch
wenn Sie dort vielleicht die Anschrift vergessen hatten, wohin der
Wahlschein gesendet werden soll und Sie dieses im zweiten Antrag
nachholen). In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte direkt an das
Wahlamt (siehe Kontakt).


Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel können nicht ersetzt werden.

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