OLIWA - SRV2 - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Hinweise

Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

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Hinweise

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Europawahl 2024 am 09.06.2024


Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig. Das Gleiche gilt
für die Hinweise zum Datenschutz, welchen Sie vor Versenden Ihres
Antrages zustimmen müssen.

ONLINE-ANTRAG AUF ERTEILUNG EINES WAHLSCHEINS für die Europawahl am 9. Juni 2024

Nur für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Stadt
Gunzenhausen eingetragen sind!

Die Online-Antragstellung ist nur bis 03. Juni 2024 möglich!

Bis 7. Juni 2024, 18 Uhr, haben Sie noch folgende Möglichkeiten, einen Wahlschein zu beantragen:
Persönliche Beantragung und persönliche Abholung der Briefwahlunterlag
en oder Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht bei der Stadt Gunzenhausen (Hauptwohnsitz). Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Wichtige Hinweise - bitte aufmerksam lesen:

Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht
in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres
Landkreises wählen wollen. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen.
Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen.

Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten und
drucken sich gegebenenfalls den Antrag für Ihre Unterlagen aus.

Sollten Sie den Antrag versehentlich mehrfach absenden, kann es sein,
dass durch das Wahlamt nur der erste Antrag berücksichtigt wird (auch
wenn Sie dort vielleicht die Anschrift vergessen hatten, wohin der
Wahlschein gesendet werden soll und Sie dieses im zweiten Antrag
nachholen). In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte direkt an das
Wahlamt (siehe Kontakt).

Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel können nicht ersetzt werden.

Zur Antragstellung klicken Sie auf -Weiter-.

Ihr Wahlamt

Stadt Gunzenhausen
Marktplatz 23
91710 Gunzenhausen
Tel.: 09831/508-127, -128

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