OLIWA - SRV1 - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Hinweise

Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

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Hinweise

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Europawahl 2024 am 09.06.2024


ONLINE-ANTRAG AUF ERTEILUNG EINES WAHLSCHEINS für die Europawahl am 9. Juni 2024
Nur für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Sand a.Main eingetragen sind!


Die Antragstellung ist nur vom 21. Mai 2024 bis 04. Juni 2024 möglich!
Bis 7. Juni 2024, 18 Uhr, haben Sie noch folgende Möglichkeiten, einen Wahlschein zu beantragen:
Persönliche Beantragung und
• persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen oder
• Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht
bei Ihrer Gemeinde (Hauptwohnsitz). Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

 

Mit der Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen, wird im Wählerverzeichnis die Ausstellung des Wahlscheins vermerkt. Dieser Vermerk hat zur Folge, dass Sie ohne den Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen können. Gehen Ihnen die beantragten Wahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Wahlamt. Sie haben dann nur noch bis spätestens Samstag, 8. Juni 2024, 12 Uhr die Möglichkeit einen neuen Wahlschein bei Ihrem Wahlamt zu beantragen.

 

Wichtige Hinweise - bitte aufmerksam lesen!

 

Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres Landkreises wählen wollen.


Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen!
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetz-buchs).

 

Die eingegebenen Antragsdaten dienen der eindeutigen Identifizierung Ihrer Person im Wählerverzeichnis.
Der Versand der Wahlscheine erfolgt an Ihre aktuelle Wohnung in der Gemeinde oder an eine davon abweichende Versandanschrift.

Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten. Nach Bedarf können Sie das angebotene Antragsformular als eigenen Nachweis speichern.

 

Sollten Sie den Antrag versehentlich mehrfach absenden, kann es sein, dass durch das Wahlamt nur der erste Antrag berücksichtigt wird.
Wenn Sie z. B. im ersten Antrag eine abweichende Versandanschrift vergessen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt.
Unter Kontaktdaten finden Sie alle Angaben dafür.

 

Umfangreiche Informationen über die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für den Online-Antrag erhalten Sie in den Allgemeinen Hinweisen und der Erklärung zum Datenschutz auf dieser Webseite.
Die Bestätigung der Kenntnisnahme dieser Informationen und die Zustimmung zur Datenverarbeitung sind erforderlich, damit ein schriftlicher Antrag auch in Form eines Online-Antrages  gestellt werden kann.

 

Zur Antragstellung klicken Sie auf -Weiter-.


Ihr Wahlamt
Gemeinde Sand a.Main

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