OLIWA - SRV2 - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Hinweise

Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

Gemeinde Marxheim  |    Beenden

Hinweise

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Europawahl am 09.06.2024


ONLINE-ANTRAG AUF ERTEILUNG EINES WAHLSCHEINS für die Europawahl am 9.
Juni 2024

Nur für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde
Pliening eingetragen sind!
Die Antragstellung ist nur vom 08.05.2024 bis 03.06.2024 möglich!
Bis 7. Juni 2024, 18 Uhr, haben Sie noch folgende Möglichkeiten, einen
Wahlschein zu beantragen:
Persönliche Beantragung und persönliche Abholung der
Briefwahlunterlagen oder Abholung durch eine andere Person mit
schriftlicher Vollmacht bei der Gemeinde Pliening (Hauptwohnsitz).
Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Wichtige Hinweise - bitte aufmerksam lesen!

Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht
in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk des Landkreises
Ebersberg wählen wollen. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen.
Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n
Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges
Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der
Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen
Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des
Strafgesetzbuchs).

Zur Antragstellung klicken Sie auf -Weiter-.
Ihr Wahlamt Pliening

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