OLIWA - SRV2 - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Hinweise

Internetwahlschein

Gemeinde Unterföhring  |    Beenden

Hinweise

  • Sie sind hier: Hinweise
  • Antragsteller*in
  • Beantragung
  • Versandanschrift
  • Zusammenfassung
(*) sind Pflichtfelder

Europawahl 2024 am 09.06.2024


Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Onlineangebot.

 

Nachfolgend können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Europawahl am 9. Juni 2024 beantragen.

 

Wichtige Hinweise - bitte aufmerksam lesen!

 

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie nur für sich selbst, nicht für eine andere Person beantragen. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuches).

 

Bitte beachten Sie, dass eine Beantragung nur bei der zuständigen Gemeinde erfolgen kann.

Bitte geben Sie alle erforderlichen Angaben ordnungsgemäß an.

Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten und drucken sich gegebenenfalls den Antrag für Ihre Unterlagen aus.

 

Sollten Sie den Antrag versehentlich mehrfach absenden, kann es sein, dass durch das Wahlamt nur der erste Antrag berücksichtigt wird. In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt (siehe Kontakt).

 

Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel können nicht ersetzt werden.

 

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz, welche Sie vor Versenden Ihres Antrages zustimmen müssen.

 

Ihr Wahlamt

 

(*) sind Pflichtfelder