OLIWA - SRV1 - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Hinweise

Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

Gemeinde Haibach  |    Beenden

Hinweise

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Europawahl 2024 am 09.06.2024


ONLINE-ANTRAG AUF ERTEILUNG EINES WAHLSCHEINS für die Europawahl am 9.
Juni 2024

Die Antragstellung ist nur vom 21.05.2024 bis 04.06.2024 möglich!
Bis 7. Juni 2024, 15 Uhr, haben Sie noch folgende Möglichkeiten, einen
Wahlschein zu beantragen:
Persönliche Beantragung und persönliche Abholung der
Briefwahlunterlagen oder Abholung durch eine andere Person mit
schriftlicher Vollmacht bei Ihrer Gemeinde (Hauptwohnsitz). Weitere
Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie nur für sich selbst,
nicht für eine andere Person beantragen.

Sollten Sie den Antrag versehentlich mehrfach absenden, kann es sein,
dass durch das Wahlamt nur der erste Antrag berücksichtigt wird (auch
wenn Sie dort vielleicht die Anschrift vergessen hatten, wohin der
Wahlschein gesendet werden soll und Sie dieses im zweiten Antrag
nachholen). In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte direkt an das
Wahlamt (siehe Kontakt).

Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel können nicht ersetzt werden.

Ihr Wahlamt
Markt Lauterhofen

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