OLIWA - SRV2 - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Hinweise

Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

Markt Peiting  |    Beenden

Hinweise

  • Sie sind hier: Hinweise
  • Antragsteller*in
  • Beantragung
  • Versandanschrift
  • Zusammenfassung
(*) sind Pflichtfelder

Europawahl am 09.06.2024


ONLINE-ANTRAG AUF ERTEILUNG EINES WAHLSCHEINS für die Europawahl am 9. Juni 2024

Nur für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Stephanskirchen eingetragen sind!
Die Online-Antragstellung ist nur vom 29.04.2024 bis 04.06.2024 möglich!

Bis 07.06.2024, 18 Uhr, haben Sie noch folgende Möglichkeiten, einen Wahlschein zu beantragen: Persönliche Beantragung und persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen oder Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht bei Ihrer Gemeinde (Hauptwohnsitz). Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Wichtige Hinweise - bitte aufmerksam lesen!

Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt wählen wollen. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).

Zur Antragstellung klicken Sie auf -Weiter-.
Ihr Wahlamt Stephanskirchen

(*) sind Pflichtfelder