OLIWA - SRV2 - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Hinweise

Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

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Hinweise

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Europawahl 2024 am 09.06.2024


Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig. Das Gleiche gilt
für die Hinweise zum Datenschutz, welchen Sie vor Versenden Ihres
Antrages zustimmen müssen.

Briefwahlunterlagen können Sie nur für sich selbst, nicht für eine
andere Person beantragen.
(Wer den Antrag für eine andere Person stellen will, muss die
Berechtigung SCHRIFTLICH gegenüber dem Wahlamt nachweisen.)

Beachten Sie bitte, dass eine Beantragung nur möglich ist, sofern Sie
im Wählerverzeichnis der Stadt Hersbruck eingetragen sind.
Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, werden
Sie gebeten, alle Felder auszufüllen.
Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten und
drucken sich gegebenenfalls den Antrag für Ihre Unterlagen aus.

Falls Ihnen ein Fehler im Antrag unterlaufen sollte, WENDEN SIE SICH
BITTE DIREKT an das Wahlamt (siehe Kontakt).
Sollte der Antrag (versehentlich) mehrfach abgesendet werde, kann es
sein, dass durch das Wahlamt nur der erste Antrag berücksichtigt wird
(auch wenn Sie dort vielleicht die Anschrift vergessen hatten, wohin
der Wahlschein gesendet werden soll).

Die Erfassung einer Mailadresse erfolgt, um Sie über den Eingang des
Antrags informieren zu können oder (falls erforderlich - z.B. bei
Problemen mit der Identifizierung) um mit Ihnen auf diesem Wege direkt
in Kontakt kommen zu können. Sofern Sie die Mailadresse nicht
angeben, kann dies ggf. zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen.

(*) sind Pflichtfelder