OLIWA - SRV2 - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Hinweise

Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

Stadt Gunzenhausen  |    Beenden

Hinweise

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Europawahl 2024 am 09.06.2024


ONLINE-ANTRAG AUF ERTEILUNG EINES WAHLSCHEINS für die Europawahl am
9. Juni 2024

Nur für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Gemeinden
Perlesreut und Fürsteneck eingetragen sind!
Die Antragstellung ist nur vom 17.05.2024 bis 04.06.2024 möglich!

Bis 7. Juni 2024, 18:00 Uhr, haben Sie noch folgende Möglichkeiten,
einen Wahlschein zu beantragen:
Persönliche Beantragung und persönliche Abholung der Briefwahlunter-
lagen oder Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher
Vollmacht bei Ihrer Gemeinde (Hauptwohnsitz). Weitere Informationen
finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel können nicht ersetzt werden.

Wichtige Hinweise - bitte aufmerksam lesen!
Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig. Das Gleiche gilt
für die Hinweise zum Datenschutz, welchen Sie vor Versenden Ihres
Antrages zustimmen müssen.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie nur für sich selbst,
nicht für eine andere Person beantragen.
Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, werden
Sie gebeten, alle Felder auszufüllen.
Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten und
drucken sich gegebenenfalls den Antrag für Ihre Unterlagen aus.
Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen.
Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n
Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges
Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der
Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbe-
stimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des
Strafgesetzbuchs).

Zur Antragstellung klicken Sie auf - Weiter -
Ihr Wahlamt der VGem Perlesreut

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