OLIWA - SRV2 - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Hinweise

Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

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Hinweise

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Europawahl 2024 am 09.06.2024


Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig. Das Gleiche gilt
für die Hinweise zum Datenschutz, welchen Sie vor Versenden Ihres
Antrages zustimmen müssen.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie nur für sich selbst,
nicht für eine andere Person beantragen.
Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, werden
Sie gebeten, alle Felder auszufüllen.
Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten und
drucken sich gegebenenfalls den Antrag für Ihre Unterlagen aus.

Sollten Probleme bei der Beantragung auftreten, wenden Sie sich bitte
an das Wahlamt.

Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel können nicht ersetzt werden.

Ihr Wahlamt

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