OLIWA - SRV1 - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Hinweise

Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

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Hinweise

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Europawahl am 09.06.2024


ONLINE-ANTRAG AUF ERTEILUNG EINES WAHLSCHEINS für die Europawahl am 9.
Juni 2024

Nur für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Aicha
vorm Wald eingetragen sind!
Die Antragstellung ist nur vom 13.05.2024 bis 02.06.2024 möglich!
Bis 7. Juni 2024, 18 Uhr, haben Sie noch folgende Möglichkeiten, einen
Wahlschein zu beantragen:
Persönliche Beantragung und persönliche Abholung der
Briefwahlunterlagen oder Abholung durch eine andere Person mit
schriftlicher Vollmacht bei Ihrer Gemeinde (Hauptwohnsitz). Weitere
Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Wichtige Hinweise - bitte aufmerksam lesen!

Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht
in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres
Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt wählen wollen. Ihre Daten werden
verschlüsselt übertragen. Es ist unzulässig, den elektronischen
Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt
oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das
Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren
wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§
107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).

Zur Antragstellung klicken Sie auf -Weiter-.

Ihr Wahlamt der Gemeinde Aicha vorm Wald

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