OLIWA - SRV1 - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Hinweise

Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

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Hinweise

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Europawahl am 09.06.2024


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Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig.
Das gleiche gilt für die Hinweise zum Datenschutz, welchen Sie vor
Versenden Ihres Antrages zustimmen müssen.

Bitte beantragen Sie hier nur einen Wahlschein, wenn Sie durch
Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen
Wahlbezirk Ihres Landkreises bzw. Ihrer Gemeinde wählen wollen.

Den Wahlschein können Sie nur für sich selbst, nicht für eine andere
Person beantragen.
(Wer den Antrag für eine andere Person stellen will, muss durch
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gegenüber dem Wahlamt
nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.)
Beachten Sie bitte, dass eine Beantragung nur bei der zuständigen
Gemeinde erfolgen kann.
Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, werden
Sie gebeten, alle Felder auszufüllen bzw. Ihren Personalausweis zu
verwenden.
Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten und
drucken sich gegebenenfalls den Antrag für Ihre Unterlagen aus.

Sollten Sie den Antrag versehentlich mehrfach absenden, kann es sein,
dass durch das Wahlamt nur der erste Antrag berücksichtigt wird (auch
wenn Sie dort vielleicht die Anschrift vergessen hatten, wohin der
Wahlschein gesendet werden soll und Sie dieses im zweiten Antrag
nachholen). In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte direkt an das
Wahlamt (siehe Kontakt).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl
herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich
hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).

(*) sind Pflichtfelder