OLIWA - SRV2 - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Hinweise

Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

Stadt Puchheim  |    Beenden

Hinweise

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Europawahl am 09.06.2024


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Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig. Das gleiche gilt für die Hinweise zum Datenschutz, welche Sie vor Versenden Ihres Antrages zustimmen müssen.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie nur für sich selbst, nicht für eine andere Person beantragen. (Wer den Antrag für eine andere Person stellen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gegenüber dem Wahlamt nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.) Beachten Sie bitte, dass eine Beantragung nur bei der zuständigen Gemeinde erfolgen kann.
Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, werden Sie gebeten, alle Felder auszufüllen bzw. Ihren Personalausweis zu verwenden.
Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten und drucken sich gegebenenfalls den Antrag für Ihre Unterlagen aus.

Sollten Sie den Antrag versehentlich mehrfach absenden, kann es sein, dass durch das Wahlamt nur der erste Antrag berücksichtigt wird (auch wenn Sie dort vielleicht die Anschrift vergessen hatten, wohin der Wahlschein gesendet werden soll und Sie dieses im zweiten Antrag nachholen). In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt (siehe Kontakt).


Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel können nicht ersetzt werden.

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