OLIWA - SRV2 - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Hinweise

Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

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Hinweise

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Europawahl am 09.06.2024


ONLINE-ANTRAG AUF ERTEILUNG EINES WAHLSCHEINS
für die Europawahl am 9. Juni 2024

Nur für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde
Möhrendorf eingetragen sind.
Die Antragstellung ist nur vom 28.04.2024, 08:00 Uhr bis 04.06.2024,
17:00 Uhr möglich.

Bis 7. Juni 2024, 18 Uhr haben Sie noch folgende Möglichkeiten einen
Wahlschein zu beantragen:

Persönliche Beantragung und persönliche Abholung der
Briefwahlunterlagen oder Abholung durch eine andere Person mit
schriftlicher Vollmacht bei Ihrer Gemeinde Möhrendorf.
Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Wichtige Hinweise - bitte aufmerksam lesen!

Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht
in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres
Landkreises wählen wollen. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen.
Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n
Andere/n zu stellen!
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen
Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen
(§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).

Zur Antragstellung klicken Sie auf -Weiter-
Ihr Wahlamt - Gemeinde Möhrendorf

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