OLIWA - SRV2 - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Hinweise

Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

Markt Kirchzell  |    Beenden

Hinweise

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Europawahl am 09.06.2024


Online-Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Europawahl am 09. Juni 2024

Nur für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis des Marktes Bruck i.d.OPf. eingetragen sind!

Der Antrag im Onlineverfahren kann nur vom 13.05.2024 bis 04.06.2024 gestellt werden.
Bis 07.06.2024, 18:00 Uhr, haben Sie die Möglichkeit Ihre Wahlunterlagen persönlich beim Markt Bruck i.d.OPf. abzuholen.
Weiter Möglichkeiten entnehmen Sie bitte der Wahlbenachrichtigung.


Wichtige Hinweise - bitte aufmerksam lesen!

Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt wählen wollen. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).

Zur Antragstellung klicken Sie auf -Weiter-.

Ihr Wahlamt - Markt Bruck i.d.OPf.

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