Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Onlineangebot.
Sie hatten hier die Möglichkeit, einen Wahlschein/Abstimmungsschein
online zu beantragen.
Dieses ist nun leider an dieser Stelle nicht mehr möglich.
Bis zum 06.10.2023, 12.000 Uhr, haben Sie noch folgende Möglichkeiten
einen Wahlschein für die Landtags- und Bezirkswahl zu beantragen:
Persönliche Beantragung und
-persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen oder
-Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht
bei Ihrer Gemeinde (Hauptwohnsitz)
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt.
Ihr Wahlamt