Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

Verwaltungsgem. Buchloe
Info

Eine Online-Antragstellung eines Wahlscheines für die Landtags- und
Bezirkswahl ist leider nicht mehr möglich.
Bitte nehmen Sie umgehend Kontakt mit dem Wahlamt auf, falls Sie per
Briefwahl wählen wollen.

Bis 6. Oktober 2023, 15.00 Uhr, haben Sie noch folgende Möglichkeiten
einen Wahlschein für die Landtags- und Bezirkswahl zu beantragen:
Persönliche Beantragung und
- persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen oder
- Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht
bei der Verwaltungsgemeinschaft Buchloe.
Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.


Verwaltungsgemeinschaft Buchloe
- Wahlbehörde -