Sie haben hier die Möglichkeit, eine
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online zu beantragen.
Die Beantragung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist immer nur für die beantragende Person selbst möglich. Der Versand des
Antrages auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erfolgt immer an die
Haupt- oder alleinige Wohnung des Beantragenden.
Auskünfte, die direkt an eine Behörde versandt werden beziehungsweise Auskünfte, für die eine Gebührenbefreiung beantragt werden kann, sind in jedem Fall persönlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.