Allgemeine Hinweise zur An- bzw. Abmeldung: Nach der Anmeldung wird Ihnen ein Bescheid mit einer Hundemarke zugestellt. Die Hundesteuer ist jährlich zum 15. Februar fällig. Bitte beachten Sie, dass dieser Bescheid auch die Grundlage für Folgejahre ist und keine weitere Zahlungsaufforderung folgt. Wir empfehlen Ihnen deshalb das SEPA-Lastschriftverfahren zu nutzen. Zur Abmeldung Ihres Hundes beachten Sie bitte die Hundesteuersatzung der Stadt Cham.